Die monatliche Boxenmiete wird pauschal abgerechnet. Damit sind Leistungen der Vermietung der Box einschließlich Einstreu, Raufutter, Wasser, Hafer, Müsli (bis max. 2 kg/Pferd) sowie weitere Nebenkosten verbrauchsunabhängig abgegolten. Die Kosten der Einstallung werden zum 1. des laufenden Monats durch den Verein belastet. Eine Kündigung des Stalles ist beim geschäftsführenden Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich.
Außerdem sind wir aus versicherungsrechtlichen Gründen gezwungen mit jedem Einstaller pro Pferd einen Einstallervertrag abzuschließen.