Voltigierbeiträge und Beiträge zum Reitunterricht werden für den Monat im Voraus abgebucht . Eine Abmeldung vom Voltigier-bzw. Reitunterricht ist nur zum Monatsende möglich. Reit- bzw. Voltigierstunden, die vom Reit- bzw. Voltigierschüler nicht genutzt werden bzw. deren Ausfall nicht in der Verantwortung des Vereins liegen, werden nicht ersetzt und verfallen ersatzlos. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.